Limbach-Oberfrohna ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Zwickau im Südwesten des Freistaates Sachsen, die am 1. Juli 1950 durch Zusammenschluss der Städte Limbach und Oberfrohna gebildet wurde
Bundesland
Landkreis
Einwohner
23.688 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09212
Vorwahlen
03722, 037609
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Hauptstraße 1
09212 Limbach-Oberfrohna
2. Ordnungsamt Limbach-Oberfrohna
Hauptstraße 1
09212 Limbach-Oberfrohna
3. Finanzamt Chemnitz
Am Alten Steinweg 1
09112 Chemnitz
Gemeinde Limbach-Oberfrohna – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Limbach-Oberfrohna hat im Juni 2024 ein Merkblatt für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet beschlossen, was den Weg für solche Anlagen ebnet.
- Es gibt Pläne für die Umgestaltung des Johannisplatzes, die jedoch wegen Mehrkosten von knapp einer Million Euro Herausforderungen für die Stadtkasse darstellen.
- Die Pläne für einen Solarpark in Rußdorf, die vor zwei Jahren genehmigt wurden, wurden Anfang 2024 vom Stadtrat verhindert, was den Investor verärgert hat.
- Im Rahmen des Zentrale-Innenstadt-Investitions-Programms (ZIZ) soll die Innenstadt von Limbach-Oberfrohna aufgewertet und in ihrer Funktion gestärkt werden, einschließlich des Aufbaus eines Innenstadtmanagements und der Durchführung von Pop-Up-Veranstaltungen und Events.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.