Limbach erhielt 1883 das Stadtrecht, Oberfrohna 1935. Juli 1950 durch Zusammenschluss der Städte Limbach und Oberfrohna gebildet wurde
Bundesland
Landkreis
Einwohner
23.688 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09212
Vorwahlen
03722, 037609
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna
Hauptstraße 1
09212 Limbach-Oberfrohna
2. Ordnungsamt Limbach-Oberfrohna
Hauptstraße 1
09212 Limbach-Oberfrohna
3. Finanzamt Chemnitz
Am Alten Steinweg 1
09112 Chemnitz
Gemeinde Limbach-Oberfrohna – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat von Limbach-Oberfrohna hat im Juni 2024 ein Merkblatt für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet beschlossen, was den Weg für solche Anlagen ebnet.
- Es gibt Pläne für die Umgestaltung des Johannisplatzes, die jedoch wegen Mehrkosten von knapp einer Million Euro Herausforderungen für die Stadtkasse darstellen.
- Die Pläne für einen Solarpark in Rußdorf, die vor zwei Jahren genehmigt wurden, wurden Anfang 2024 vom Stadtrat verhindert, was den Investor verärgert hat.
- Im Rahmen des Zentrale-Innenstadt-Investitions-Programms (ZIZ) soll die Innenstadt von Limbach-Oberfrohna aufgewertet und in ihrer Funktion gestärkt werden, einschließlich des Aufbaus eines Innenstadtmanagements und der Durchführung von Pop-Up-Veranstaltungen und Events.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.