Lugau ist eine Stadt im Nordwesten des Erzgebirgskreises in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
7824 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09385
Vorwahl
037295
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lugau
Hauptstraße 1
09385 Lugau
2. Bürgeramt Lugau
Hauptstraße 1
09385 Lugau
3. Ordnungsamt Lugau
Hauptstraße 1
09385 Lugau
Gemeinde Lugau – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederwürschnitz beschließt die Satzung über den Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Stollberger Straße“ bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt. Die Stadtverwaltung Lugau wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen und nach der Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Der genehmigte Bebauungsplan muss mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ins Internet eingestellt und auf dem zentralen Landesportal zugänglich gemacht werden.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.