Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lügde

Lügde  [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}lokale Aussprache:ˈlʏçtʰə] (niederdeutsch: Lüde) ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Lippe. Sie liegt im Naturpark Teutoburger Wald/Eggegebirge
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
9244 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32676
Vorwahlen
05281, 05283
Adresse der Stadtverwaltung
Am Markt 1, 32676 Lügde
Am Markt 1, 32676 Lügde 32676 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Harzberg
Adressen:
1. Stadt Lügde, Rathausplatz 1, 32676 Lügde
2. Kreis Lippe, Leopoldstraße 5, 32756 Detmold
3. Bürgeramt Lügde, Bahnhofstraße 20, 32676 Lügde
Gemeinde Lügde – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lügde in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich den Bebauungsplan für Hesse Mechatronics in Paderborn und den Regionalplan Ostwestfalen-Lippe.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.