Mülsen ist eine Gemeinde in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.771 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08132
Vorwahl
037601
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mülsen
Hauptstraße 1
08132 Mülsen
2. Ordnungsamt Mülsen
Hauptstraße 1
08132 Mülsen
3. Finanzamt Zwickau
Breitscheidstraße 8
08056 Zwickau
Gemeinde Mülsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Mülsen hat am 21. August 2023 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Mülsen Ortsmitte“ im Ortsteil Mülsen St. Jacob beschlossen, der am 30. September 2023 in Kraft trat.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft die Revitalisierung des vormaligen Tierhaltungsstandorts an der Brückenstraße im Ortsteil Niedermülsen, für den der Gemeinderat am 7. November 2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen hat.
Zusätzlich wurde am 5. Juni 2023 der Vorentwurf des Bebauungsplans „Mischgebiet St. Jacober Nebenstraße 1a“ im Ortsteil Mülsen St. Jacob gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Bebauungsplan „Mühlberg“ im Ortsteil Thurm, der am 8. Mai 2023 gebilligt wurde, dient der Errichtung eines Wohngebietes auf einer Fläche von ca. 27.900 m2 am südlichen Rand des Ortskerns von Thurm.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.