Marktoberdorf (mundartlich: Obrdoarf) ist eine Stadt im Landkreis Ostallgäu des bayerischen Regierungsbezirks Schwaben mit dem Verwaltungssitz des Landkreises Ostallgäu
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Ostallgäu
Einwohner
18.769 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87616
Vorwahl
08342
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ennenhofen, Ettwiesen, Kohlhunden, Weibletshofen, Ennenhofen, Ettwiesen, Kohlhunden, Weibletshofen
Adressen:
1. Stadt Marktoberdorf, Hauptstraße 1, 87616 Marktoberdorf
2. Landratsamt Ostallgäu, Prinzregentenstraße 1, 87616 Marktoberdorf
3. Finanzamt Kaufbeuren, Bahnhofstraße 8, 87616 Marktoberdorf
Gemeinde Marktoberdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Marktoberdorf gibt es keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan, die in den letzten Monaten veröffentlicht wurden. Die verfügbaren Informationen beziehen sich auf allgemeine Bauleitplanungen und rechtskräftige Bebauungspläne, die bereits länger bestehen. Der Stadtrat hat Kriterien für Freiflächenphotovoltaikanlagen beschlossen, und es gibt die Möglichkeit, Unterlagen in der Bauverwaltung einzusehen, aber es gibt keine aktuellen spezifischen Neuerungen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.