Bebauungsplan24
Mellrichstadt
Mellrichstadt ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Rhön-Grabfeld
Einwohner
5515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97638
Vorwahl
09776
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hainhof, Hainhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mellrichstadt
Hauptstraße 1
97638 Mellrichstadt
2. Finanzamt Bad Neustadt a.d. Saale
Am Schießrain 1
97616 Bad Neustadt a.d. Saale
3. Landratsamt Rhön-Grabfeld
Am Gänsbühl 1
97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Öffnungszeiten
Montag: 07:45 - 17:00
Dienstag: 07:45 - 17:00
Mittwoch: 07:45 - 17:00
Donnerstag: 07:45 - 18:00
Freitag: 07:45 - 17:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
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Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.
Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.
Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.