Menslage ist eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Artland im Norden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen und liegt im Artland als Teil des Erholungsgebiets Hasetal.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2491 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
49637                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
05437, 05431, 05436                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Andorf, KleinMimmelage, Schandorf, Wierup, Andorf, KleinMimmelage, Schandorf, Wierup                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Menslage, Rathausstraße 1, 49757 Menslage  
2. Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück  
3. Agentur für Arbeit Osnabrück, Hasestraße 4, 49074 Osnabrück  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Menslage – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:30
    14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
    14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
    14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
    14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.