Merzhausen ist eine Gemeinde im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg (Deutschland)
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
5284 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79249
Vorwahl
0761
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Merzhausen
Am Rathaus 1
79249 Merzhausen
2. Ordnungsamt Merzhausen
Am Rathaus 1
79249 Merzhausen
3. Bürgeramt Merzhausen
Am Rathaus 1
79249 Merzhausen
Gemeinde Merzhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Vorbereitungen für das Neubaugebiet in Merzhausen laufen auf Hochtouren. Der Bebauungsplan mit den dazugehörigen Grundstücksplänen wird aktuell aufgestellt. Nach einer Phase der verpflichtenden Offenlegungen wird der Plan voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 beschlossen und rechtskräftig.
Die Stadt Usingen plant, ein Onlineportal zur Visualisierung der Grundstücke und zur Führung von Interessentenlisten zu nutzen. Kriterien für die Grundstücksvergabe, wie Kinder und Ortsansässigkeit, werden diskutiert.
Der Verkaufspreis für die Baugrundstücke wird voraussichtlich zwischen 300 und 400 EUR/qm liegen, bedingt durch die hohen Kosten für Vorbereitung und Erschließung.
Die Stadt plant eine Plus-Energie-Siedlung mit einem Konzept für Nah/Fernwärme. Die ersten Interessenten können voraussichtlich ab Jahresbeginn 2025 kontaktiert werden, und die ersten Bauarbeiten könnten im Sommer 2025 beginnen.
Eine Bürgerinitiative gegen das neue Baugebiet Weiher 2 wurde gegründet. Die Stadt hat alle benötigten Grundstücke von den bisherigen Besitzern erworben und kann nun in die räumliche Planung einsteigen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.