Mittelbiberach ist eine Gemeinde in Oberschwaben im Landkreis Biberach (Baden-Württemberg, Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
4342 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88441
Vorwahl
07351
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dautenmhle, Oberdorf, Sägmhle, Schönenbuch, Ziegelhtte, Ziegler-Haag, Zweifelsberg, Dautenmühle, Oberdorf, Sägmühle, Schönenbuch, Ziegelhütte, Ziegler-Haag, Zweifelsberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mittelbiberach
Hauptstraße 1
88487 Mittelbiberach
2. Ordnungsamt Mittelbiberach
Hauptstraße 1
88487 Mittelbiberach
3. Bauamt Mittelbiberach
Hauptstraße 1
88487 Mittelbiberach
Gemeinde Mittelbiberach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.