Morsbach ist eine Gemeinde im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen an der Grenze zu Rheinland-Pfalz.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
10.093 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51597
Vorwahl
02294
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhofen, Alzen, AlzenerWeg, Alzerberg, Au, Birzel, Bitze, Böcklingen, Buchenmhle, Busenbach, Euelsloch, Hahn, Halle, Heide, Hellerseifen, Hemmerholz, Hohhäuschen, Hlstert, Kappenstein, Kömpel, Korseifen, Ltzelseifen, Neuhöhe, Niederdorf, Niederellingen, Niederwarnsbach, Niederzielenbach, Oberellingen, Oberwarnsbach, Ortseifen, Rhein, Rom, Rossenbach, Schlechtingen, Seifen, Siedenberg, Solseifen, Springe, Stentenbach, Stockshöhe
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach
2. Bürgeramt Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach
3. Ordnungsamt Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Morsbach wurde der Bebauungsplan "Hofackerweg" im Ortsteil Morsbach im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt und am 12. August 2022 ortsüblich bekannt gemacht. Dieser Plan dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Befriedigung der gestiegenen Nachfrage nach Bauland und schließt an bestehende Wohnbebauung an.
Der Plan setzt eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 fest und erlaubt nur Einzel- oder Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen. Das geplante Baugebiet liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Marktgemeinde Titting und grenzt an die Schutzzone des Naturparks Altmühltal.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes, das bis Ende 2022 das Baugesetzbuch novelliert und das beschleunigte Verfahren für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau ermöglicht.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.