Wendel und liegt etwa 40 km nordöstlich von Saarbrücken an der B 41 und der Bahnlinie Saarbrücken–Bingen/Mainz. Bekanntestes Wahrzeichen der Gemeinde ist die Ruine der Liebenburg auf dem Schloßberg im Ortsteil Eisweiler.
Der Verwaltungssitz befindet sich wegen der günstigen Verkehrsanbindung und der zentralen Lage im Ortsteil Hofeld-Mauschbach. Wendel und liegt etwa 40 km nordöstlich von Saarbrücken an der B 41 und der Bahnlinie Saarbrücken–Bingen/Mainz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6928 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66640
Vorwahlen
06857 (Ortsteile Namborn und Heisterberg: 06854, Ortsteil Baltersweiler: 06851)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allerburg, Eisweiler, Heisterberg, Herrenwald, Hettersbach, Allerburg, Eisweiler, Heisterberg, Herrenwald, Hettersbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Namborn
Hauptstraße 1
66640 Namborn
2. Ordnungsamt Namborn
Hauptstraße 1
66640 Namborn
3. Bürgeramt Namborn
Hauptstraße 1
66640 Namborn
Gemeinde Namborn – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.