10 km und zur Kreisstadt St. Wendel und liegt etwa 40 km nordöstlich von Saarbrücken an der B 41 und der Bahnlinie Saarbrücken–Bingen/Mainz. Bekanntestes Wahrzeichen der Gemeinde ist die Ruine der Liebenburg auf dem Schloßberg im Ortsteil Eisweiler.
Der Verwaltungssitz befindet sich wegen der günstigen Verkehrsanbindung und der zentralen Lage im Ortsteil Hofeld-Mauschbach
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6928 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66640
Vorwahlen
06857 (Ortsteile Namborn und Heisterberg: 06854, Ortsteil Baltersweiler: 06851)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allerburg, Eisweiler, Heisterberg, Herrenwald, Hettersbach, Allerburg, Eisweiler, Heisterberg, Herrenwald, Hettersbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Namborn
Hauptstraße 1
66640 Namborn
2. Ordnungsamt Namborn
Hauptstraße 1
66640 Namborn
3. Bürgeramt Namborn
Hauptstraße 1
66640 Namborn
Gemeinde Namborn – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.