Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Nettetal

Die Stadt Nettetal liegt am Niederrhein im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.508 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41334
Vorwahlen
02153, 02157, 02158
Adresse der Stadtverwaltung
Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal
Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal 41334 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Adressen:
1. Stadt Nettetal, Rathausplatz 1, 41334 Nettetal
2. Kreis Viersen, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen
3. Bürgeramt Nettetal, Breite Straße 20, 41334 Nettetal
Gemeinde Nettetal – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ im Stadtteil Kaldenkirchen vom 31.01.2025 bis zum 04.03.2025.
- Öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Kölsumer Feld) im Stadtteil Lobberich vom 31.01.2025 bis zum 04.03.2025.
- Beteiligung der Öffentlichkeit an der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Nördlich Deller Weg) im Stadtteil Leuth vom 31.01.2025 bis zum 28.02.2025.
- Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Le-300 „Nördlich Deller Weg“ im Stadtteil Leuth vom 31.01.2025 bis zum 28.02.2025.
- Pläne für ein Wohngebiet an der Ecke Lobbericher Straße/Hühr mit Ein- und Mehrfamilienhäusern, öffentliche Auslegung der Baupläne im Oktober 2023.

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.