Die Stadt Nettetal liegt am Niederrhein im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.508 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41334
Vorwahlen
02153, 02157, 02158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Nettetal, Rathausplatz 1, 41334 Nettetal
2. Kreis Viersen, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen
3. Bürgeramt Nettetal, Breite Straße 20, 41334 Nettetal
Gemeinde Nettetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ im Stadtteil Kaldenkirchen vom 31.01.2025 bis zum 04.03.2025.
- Öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Kölsumer Feld) im Stadtteil Lobberich vom 31.01.2025 bis zum 04.03.2025.
- Beteiligung der Öffentlichkeit an der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Nördlich Deller Weg) im Stadtteil Leuth vom 31.01.2025 bis zum 28.02.2025.
- Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Le-300 „Nördlich Deller Weg“ im Stadtteil Leuth vom 31.01.2025 bis zum 28.02.2025.
- Pläne für ein Wohngebiet an der Ecke Lobbericher Straße/Hühr mit Ein- und Mehrfamilienhäusern, öffentliche Auslegung der Baupläne im Oktober 2023.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.