Die Stadt Nettetal liegt am Niederrhein im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.508 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41334
Vorwahlen
02153, 02157, 02158
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Nettetal, Rathausplatz 1, 41334 Nettetal
2. Kreis Viersen, Rathausmarkt 1, 41747 Viersen
3. Bürgeramt Nettetal, Breite Straße 20, 41334 Nettetal
Gemeinde Nettetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ im Stadtteil Kaldenkirchen vom 31.01.2025 bis zum 04.03.2025.
- Öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Kölsumer Feld) im Stadtteil Lobberich vom 31.01.2025 bis zum 04.03.2025.
- Beteiligung der Öffentlichkeit an der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Nördlich Deller Weg) im Stadtteil Leuth vom 31.01.2025 bis zum 28.02.2025.
- Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Le-300 „Nördlich Deller Weg“ im Stadtteil Leuth vom 31.01.2025 bis zum 28.02.2025.
- Pläne für ein Wohngebiet an der Ecke Lobbericher Straße/Hühr mit Ein- und Mehrfamilienhäusern, öffentliche Auslegung der Baupläne im Oktober 2023.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.