Neu-Anspach ist eine Stadt im Hochtaunuskreis in Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hochtaunuskreis
Einwohner
14.439 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61267
Vorwahl
06081
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
2. Bürgeramt Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
3. Ordnungsamt Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
Gemeinde Neu-Anspach – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.11.2024 den Billigungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans für das Baugebiet Westerfeld-West gefasst und die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger der öffentlichen Belange eingeleitet. Ziel ist, den gesamten Prozess bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans bis zum Beginn der Sommerpause 2025 abzuschließen.
Im Stadtteil Anspach wurde der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplans der Rudolf-Diesel-Straße 1 und 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, um den bestehenden Aldi-Markt abzubrechen und neu zu errichten, mit einer vergrößerten Verkaufsfläche von 1000 m2 auf 1200 m2.
Für das Gewerbegebiet am Kellerborn wurde der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung gefasst, um ein Verwaltungsgebäude für die Adam Hall GmbH zu errichten und Stellplätze umzuwidmen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.