Neu-Anspach ist eine Stadt im Hochtaunuskreis in Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hochtaunuskreis
Einwohner
14.439 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61267
Vorwahl
06081
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
2. Bürgeramt Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
3. Ordnungsamt Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
Gemeinde Neu-Anspach – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 15:30
- Dienstag: 07:30 - 15:30
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.11.2024 den Billigungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans für das Baugebiet Westerfeld-West gefasst und die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger der öffentlichen Belange eingeleitet. Ziel ist, den gesamten Prozess bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans bis zum Beginn der Sommerpause 2025 abzuschließen.
Im Stadtteil Anspach wurde der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplans der Rudolf-Diesel-Straße 1 und 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, um den bestehenden Aldi-Markt abzubrechen und neu zu errichten, mit einer vergrößerten Verkaufsfläche von 1000 m2 auf 1200 m2.
Für das Gewerbegebiet am Kellerborn wurde der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung gefasst, um ein Verwaltungsgebäude für die Adam Hall GmbH zu errichten und Stellplätze umzuwidmen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.