Neu-Anspach ist eine Stadt im Hochtaunuskreis in Hessen
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Hochtaunuskreis
Einwohner
14.439 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61267
Vorwahl
06081
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
2. Bürgeramt Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
3. Ordnungsamt Neu-Anspach
Am Rathaus 1
61267 Neu-Anspach
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 15:30
Dienstag: 07:30 - 15:30
Mittwoch: 07:30 - 15:30
Donnerstag: 07:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.11.2024 den Billigungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans für das Baugebiet Westerfeld-West gefasst und die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger der öffentlichen Belange eingeleitet. Ziel ist, den gesamten Prozess bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans bis zum Beginn der Sommerpause 2025 abzuschließen.
Im Stadtteil Anspach wurde der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplans der Rudolf-Diesel-Straße 1 und 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, um den bestehenden Aldi-Markt abzubrechen und neu zu errichten, mit einer vergrößerten Verkaufsfläche von 1000 m2 auf 1200 m2.
Für das Gewerbegebiet am Kellerborn wurde der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung gefasst, um ein Verwaltungsgebäude für die Adam Hall GmbH zu errichten und Stellplätze umzuwidmen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.