Neuenburg am Rhein (bis 1975 Neuenburg) ist eine Kleinstadt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
12.314 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79395
Vorwahlen
07631, 07634, 07635
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein
Rathausplatz 1
79395 Neuenburg am Rhein
2. Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Kaiserstraße 32
79102 Freiburg im Breisgau
3. Bürgeramt Neuenburg am Rhein
Rathausplatz 1
79395 Neuenburg am Rhein
Gemeinde Neuenburg am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der neue Bebauungsplan „Am Münsterplatz“ überlagert teilweise die bestehenden Bebauungspläne „Kronenrain“ und „Ortsmitte II“. Im Regionalplan sollen Vorrangflächen für Wind- und Solarenergie ausgewiesen werden, wofür die Stadt Stellungnahmen abgeben soll. Der Bund hat vorgegeben, zwei Prozent der Flächen landesweit für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu identifizieren und als Vorranggebiete auszuweisen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.