Neuenburg am Rhein (bis 1975 Neuenburg) ist eine Kleinstadt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
12.314 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79395
Vorwahlen
07631, 07634, 07635
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein
Rathausplatz 1
79395 Neuenburg am Rhein
2. Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Kaiserstraße 32
79102 Freiburg im Breisgau
3. Bürgeramt Neuenburg am Rhein
Rathausplatz 1
79395 Neuenburg am Rhein
Gemeinde Neuenburg am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der neue Bebauungsplan „Am Münsterplatz“ überlagert teilweise die bestehenden Bebauungspläne „Kronenrain“ und „Ortsmitte II“. Im Regionalplan sollen Vorrangflächen für Wind- und Solarenergie ausgewiesen werden, wofür die Stadt Stellungnahmen abgeben soll. Der Bund hat vorgegeben, zwei Prozent der Flächen landesweit für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu identifizieren und als Vorranggebiete auszuweisen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.