Neuenburg am Rhein (bis 1975 Neuenburg) ist eine Kleinstadt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in Baden-Württemberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
12.314 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79395
Vorwahlen
07631, 07634, 07635
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neuenburg am Rhein
Rathausplatz 1
79395 Neuenburg am Rhein
2. Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Kaiserstraße 32
79102 Freiburg im Breisgau
3. Bürgeramt Neuenburg am Rhein
Rathausplatz 1
79395 Neuenburg am Rhein
Gemeinde Neuenburg am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der neue Bebauungsplan „Am Münsterplatz“ überlagert teilweise die bestehenden Bebauungspläne „Kronenrain“ und „Ortsmitte II“. Im Regionalplan sollen Vorrangflächen für Wind- und Solarenergie ausgewiesen werden, wofür die Stadt Stellungnahmen abgeben soll. Der Bund hat vorgegeben, zwei Prozent der Flächen landesweit für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu identifizieren und als Vorranggebiete auszuweisen.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.