Neustadt an der Weinstraße, bis 1936 und von 1945 bis 1950 Neustadt an der Haardt, ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz. Sie gehört zu den zehn größten Städten des Bundeslandes
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
53.491 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67433, 67434, 67435
Vorwahlen
06321, 06327
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
2. Ordnungsamt Neustadt an der Weinstraße
Hauptstraße 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
3. Finanzamt Neustadt an der Weinstraße
An den Weiden 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Das Bebauungsplanverfahren für die Winzinger Spange, begonnen am 09.02.2021, konzentriert sich auf die Errichtung einer neuen Straßenverbindung mit Fuß-/Radweg, die Aufweitung und Erneuerung des Eisenbahnüberführungsbauwerks Winzinger Straße und die Ergänzung von Radverkehrsanlagen. Ehemalige Bahnliegenschaften sollen als gewerbliche Bauflächen genutzt werden, und das Gelände der Soku soll für kulturelle und freizeitliche Nutzungen gesichert werden.
- Der Bebauungsplan "Naulott-Guckinsland, VI. Änderung und Erweiterung" im Ortsbezirk Hambach wurde am 28.01.2020 beschlossen. Hier wird das Baurecht für die äußere und innere Erschließung des Plangebietsteils südlich der B 39 separat und zeitlich vorgezogen, um Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss zu verbessern.
- Der Bebauungsplan "Photovoltaikanlagen Benzenloch" plant die Errichtung einer 26 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage, um den Klimazielen des Bundes und der Länder zu entsprechen. Der geeignete Standort liegt östlich des Diakonissen Mutterhauses und nördlich der Bundesstraße B 39.
- Der Bebauungsplan "Schmittenäcker" im Ortsbezirk Geinsheim zielt auf die Nachverdichtung einer 1,5 Hektar großen innerörtlichen Fläche für Wohnzwecke, unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen und Bebauung.
- Der Bebauungsplan "Landesgartenschau" für die Durchführung der Landesgartenschau 2027 umfasst die bauleitplanerische Sicherung und Zukunftsentwicklung der Kernflächen, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und privaten Akteuren Zielvorgaben zu machen.
- Der Bebauungsplan "Im Böbig, VI. Änderung" im Stadtbezirk 14 konzentriert sich auf die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage für den Neubau der Realschule plus und einer Kindertagesstätte, verbunden mit der Errichtung von zugehörigen Außenbereichen und Nutzungen.
- Der Bebauungsplan "Kasernenstraße, IV. Änderung" im Stadtbezirk 32 zielt auf die bauplanungsrechtliche Beschränkung weiterer Einzelhandelsbetriebe am Ergänzungsstandort Quartier Hornbach, um das Innenstadtzentrum und den Ergänzungsstandort Weinstraßenzentrum nicht zu belasten.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet