Niddatal ist eine deutsche Stadt des Wetteraukreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
9925 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
61194,61130 (Winnerhöfe)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06034 (Stadtteil Kaichen: 06187)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Niddatal
Hauptstraße 1
61194 Niddatal
2. Bürgeramt Niddatal
Am Rathaus 1
61194 Niddatal
3. Ordnungsamt Niddatal
Hauptstraße 1
61194 Niddatal
Gemeinde Niddatal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Niddatal hat im Dezember 2022 eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans I 3 „Im Auloch“ beschlossen. Dieser Plan umfasst die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes und erweitert den bestehenden Planbereich in der Gemarkung Ilbenstadt. Die Erschließung erfolgt über die Mühlgasse, und der Geltungsbereich grenzt an landwirtschaftliche Flächen, eine Kleingartenanlage, den örtlichen Friedhof und die bestehende Wohnbebauung von Ilbenstadt.
Zudem wurde im Februar 2021 der Vorentwurf für den Bebauungsplan I 11 „An der Steinkaute – Teilbereich 2“ vorgelegt, der die gewerbliche und gemischte Nutzung im südlichen Ortsrand von Ilbenstadt regelt und eine zentrale Mittelachse entlang der Bundesstraße B 45 vorsieht.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.