Niddatal ist eine deutsche Stadt des Wetteraukreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
9925 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
61194,61130 (Winnerhöfe)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06034 (Stadtteil Kaichen: 06187)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Niddatal
Hauptstraße 1
61194 Niddatal
2. Bürgeramt Niddatal
Am Rathaus 1
61194 Niddatal
3. Ordnungsamt Niddatal
Hauptstraße 1
61194 Niddatal
Gemeinde Niddatal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Niddatal hat im Dezember 2022 eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans I 3 „Im Auloch“ beschlossen. Dieser Plan umfasst die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes und erweitert den bestehenden Planbereich in der Gemarkung Ilbenstadt. Die Erschließung erfolgt über die Mühlgasse, und der Geltungsbereich grenzt an landwirtschaftliche Flächen, eine Kleingartenanlage, den örtlichen Friedhof und die bestehende Wohnbebauung von Ilbenstadt.
Zudem wurde im Februar 2021 der Vorentwurf für den Bebauungsplan I 11 „An der Steinkaute – Teilbereich 2“ vorgelegt, der die gewerbliche und gemischte Nutzung im südlichen Ortsrand von Ilbenstadt regelt und eine zentrale Mittelachse entlang der Bundesstraße B 45 vorsieht.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.