Niederwallmenach ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Lahn-Kreis
Einwohner
417 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56357
Vorwahl
06772
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Altkautenmhle, Heppenhofmhle, Neukautenmhle, Altkautenmühle, Heppenhofmühle, Neukautenmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederwallmenach
Hauptstraße 1
56357 Niederwallmenach
2. Verbandsgemeinde Diez
Am Markt 1
65582 Diez
3. Landkreis Limburg-Weilburg
Wilhelmstraße 2
65549 Limburg an der Lahn
Gemeinde Niederwallmenach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.