Niederzier (Dürener Platt Neddeziê) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und gehört zum Kreis Düren.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
14.180 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52382
Vorwahlen
02428, 02274 (Licher Str.)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Frentzerhof, Jägerhof, Weidenhof, Frentzerhof, Jägerhof, Weidenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
2. Bürgeramt Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
3. Ordnungsamt Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
Gemeinde Niederzier – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Niederzier betreffen vor allem Änderungen und Neuregelungen aus dem Jahr 2011 und spätere Anpassungen.
- Im März 2011 wurden mehrere Bebauungsplanänderungen und Flächennutzungsplanänderungen beschlossen, darunter die 8. Änderung des Bebauungsplanes Niederzier B 9 für das Gewerbegebiet Forstweg, die 51. und 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, und die Aufstellung des Bebauungsplanes Niederzier D 6 für eine Asphaltmischanlage und Brech- und Klassieranlage in Ellen.
- Später, im März 2018, wurde die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13/287 „Talbenden - Rurbenden“ im Verbandsgebiet des Planungsverbandes Düren-Niederzier beschlossen, die unter anderem die Zulassung von Distributionsbetrieben und den Umbau des Knotenpunkts von Industriestraße und Rurbenden in einen Kreisel umfasst.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.