Niederzier (Dürener Platt Neddeziê) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und gehört zum Kreis Düren.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
14.180 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52382
Vorwahlen
02428, 02274 (Licher Str.)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Frentzerhof, Jägerhof, Weidenhof, Frentzerhof, Jägerhof, Weidenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
2. Bürgeramt Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
3. Ordnungsamt Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
Gemeinde Niederzier – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Niederzier betreffen vor allem Änderungen und Neuregelungen aus dem Jahr 2011 und spätere Anpassungen.
- Im März 2011 wurden mehrere Bebauungsplanänderungen und Flächennutzungsplanänderungen beschlossen, darunter die 8. Änderung des Bebauungsplanes Niederzier B 9 für das Gewerbegebiet Forstweg, die 51. und 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, und die Aufstellung des Bebauungsplanes Niederzier D 6 für eine Asphaltmischanlage und Brech- und Klassieranlage in Ellen.
- Später, im März 2018, wurde die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13/287 „Talbenden - Rurbenden“ im Verbandsgebiet des Planungsverbandes Düren-Niederzier beschlossen, die unter anderem die Zulassung von Distributionsbetrieben und den Umbau des Knotenpunkts von Industriestraße und Rurbenden in einen Kreisel umfasst.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.