Niederzier (Dürener Platt Neddeziê) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und gehört zum Kreis Düren.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
14.180 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52382
Vorwahlen
02428, 02274 (Licher Str.)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Frentzerhof, Jägerhof, Weidenhof, Frentzerhof, Jägerhof, Weidenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
2. Bürgeramt Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
3. Ordnungsamt Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
Gemeinde Niederzier – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Niederzier betreffen vor allem Änderungen und Neuregelungen aus dem Jahr 2011 und spätere Anpassungen.
- Im März 2011 wurden mehrere Bebauungsplanänderungen und Flächennutzungsplanänderungen beschlossen, darunter die 8. Änderung des Bebauungsplanes Niederzier B 9 für das Gewerbegebiet Forstweg, die 51. und 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, und die Aufstellung des Bebauungsplanes Niederzier D 6 für eine Asphaltmischanlage und Brech- und Klassieranlage in Ellen.
- Später, im März 2018, wurde die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13/287 „Talbenden - Rurbenden“ im Verbandsgebiet des Planungsverbandes Düren-Niederzier beschlossen, die unter anderem die Zulassung von Distributionsbetrieben und den Umbau des Knotenpunkts von Industriestraße und Rurbenden in einen Kreisel umfasst.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.