Niederzier (Dürener Platt Neddeziê) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und gehört zum Kreis Düren.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
14.180 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52382
Vorwahlen
02428, 02274 (Licher Str.)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Frentzerhof, Jägerhof, Weidenhof, Frentzerhof, Jägerhof, Weidenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
2. Bürgeramt Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
3. Ordnungsamt Niederzier
Hauptstraße 1
52382 Niederzier
Gemeinde Niederzier – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Niederzier betreffen vor allem Änderungen und Neuregelungen aus dem Jahr 2011 und spätere Anpassungen.
- Im März 2011 wurden mehrere Bebauungsplanänderungen und Flächennutzungsplanänderungen beschlossen, darunter die 8. Änderung des Bebauungsplanes Niederzier B 9 für das Gewerbegebiet Forstweg, die 51. und 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, und die Aufstellung des Bebauungsplanes Niederzier D 6 für eine Asphaltmischanlage und Brech- und Klassieranlage in Ellen.
- Später, im März 2018, wurde die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13/287 „Talbenden - Rurbenden“ im Verbandsgebiet des Planungsverbandes Düren-Niederzier beschlossen, die unter anderem die Zulassung von Distributionsbetrieben und den Umbau des Knotenpunkts von Industriestraße und Rurbenden in einen Kreisel umfasst.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.