Sie gehört seit dem 1. Juli 2014 der Verbandsgemeinde Rhein-Selz an, deren größte Kommune sie mit rund 8.400 Einwohnern ist
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
8625 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55283
Vorwahl
06133
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
ImRied, ImRied
Adressen:
1. Stadt Nierstein
Am Markt 1
55283 Nierstein
2. Ordnungsamt Nierstein
Am Markt 1
55283 Nierstein
3. Einwohnermeldeamt Nierstein
Am Markt 1
55283 Nierstein
Gemeinde Nierstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Nierstein hat am 11. Dezember 2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „Rhein-Selz-Park, II – Rechenzentrum“ gefasst. Das Ziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Rechenzentrum“ auf etwa 56 ha. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde am 29. Oktober 2024 gebilligt und die Öffentlichkeit wird vom 11. November bis 6. Dezember 2024 zur Beteiligung eingeladen.
Das Rechenzentrum, das von NTT Global Data Centers geplant ist, soll innerhalb der nächsten zwei Jahre vorbereitet werden und erfordert Änderungen des Flächennutzungsplans und die Erstellung eines Bebauungsplans.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen findet im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz statt, und die Unterlagen können auch online eingesehen werden. Stellungnahmen können schriftlich, mündlich oder elektronisch abgegeben werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet