Sie gehört seit dem 1. Nierstein ist eine Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
8625 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55283
Vorwahl
06133
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
ImRied, ImRied
Adressen:
1. Stadt Nierstein
Am Markt 1
55283 Nierstein
2. Ordnungsamt Nierstein
Am Markt 1
55283 Nierstein
3. Einwohnermeldeamt Nierstein
Am Markt 1
55283 Nierstein
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Nierstein hat am 11. Dezember 2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „Rhein-Selz-Park, II – Rechenzentrum“ gefasst. Das Ziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Rechenzentrum“ auf etwa 56 ha. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde am 29. Oktober 2024 gebilligt und die Öffentlichkeit wird vom 11. November bis 6. Dezember 2024 zur Beteiligung eingeladen.
Das Rechenzentrum, das von NTT Global Data Centers geplant ist, soll innerhalb der nächsten zwei Jahre vorbereitet werden und erfordert Änderungen des Flächennutzungsplans und die Erstellung eines Bebauungsplans.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen findet im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz statt, und die Unterlagen können auch online eingesehen werden. Stellungnahmen können schriftlich, mündlich oder elektronisch abgegeben werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.