Oberhaching ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
13.608 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
8204182064 (Jettenhausen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberhaching
Hauptstraße 12
82041 Oberhaching
2. Bürgeramt Oberhaching
Hauptstraße 12
82041 Oberhaching
3. Finanzamt München Land
Widenmayerstraße 15
81661 München
Gemeinde Oberhaching – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Derzeit gibt es keine aktuellen Bebauungsplanverfahren in Oberhaching. however, es gibt Pläne des bayerischen Bauministeriums, die bisherigen Gestaltungssatzungen der Kommunen, einschließlich those in Oberhaching, aufheben zu wollen. Dies könnte bedeuten, dass Vorschriften wie das Verbot von Schottergärten oder die Pflicht, pro 300 Quadratmeter Freifläche mindestens einen größeren Baum zu pflanzen, zukünftig nur noch als Extra-Bestimmungen in örtlichen Bebauungsplänen gültig wären.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.