Oberwiesenthal (seit 29
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
2043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09484
Vorwahl
037348
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberwiesenthal
Markt 1
09484 Oberwiesenthal
2. Tourist-Information Oberwiesenthal
Markt 1
09484 Oberwiesenthal
3. Ordnungsamt Oberwiesenthal
Markt 1
09484 Oberwiesenthal
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kurort Oberwiesenthal hält trotz starker artenschutzrechtlicher Bedenken an dem geplanten Bebauungsplan für eine Ferienhaussiedlung auf einer artenreichen Bergwiese fest. Der NABU Sachsen hat wiederholt gegen das Vorhaben protestiert und war bereits gerichtlich erfolgreich, um einen Baustopp zu erwirken. Trotzdem hat die Stadt den Bebauungsplan und die dritte Flächennutzungsplanänderung ohne wesentliche Änderungen neu ausgelegt, was von Naturschutzbehörden und Gerichten als Verstoß gegen das Arten- und Biotopschutzrecht bewertet wird. Der NABU hat eine ablehnende Stellungnahme eingereicht und behält sich weitere rechtliche Schritte vor.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.