Mai 1935 Kurort Oberwiesenthal) am Fuß des Fichtelbergs ist mit 914 m ü. NHN die höchstgelegene Stadt Deutschlands und der Wintersportort im Erzgebirge, der die meisten Übernachtungen aufzuweisen hat
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
2043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09484
Vorwahl
037348
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberwiesenthal
Markt 1
09484 Oberwiesenthal
2. Tourist-Information Oberwiesenthal
Markt 1
09484 Oberwiesenthal
3. Ordnungsamt Oberwiesenthal
Markt 1
09484 Oberwiesenthal
Gemeinde Oberwiesenthal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kurort Oberwiesenthal hält trotz starker artenschutzrechtlicher Bedenken an dem geplanten Bebauungsplan für eine Ferienhaussiedlung auf einer artenreichen Bergwiese fest. Der NABU Sachsen hat wiederholt gegen das Vorhaben protestiert und war bereits gerichtlich erfolgreich, um einen Baustopp zu erwirken. Trotzdem hat die Stadt den Bebauungsplan und die dritte Flächennutzungsplanänderung ohne wesentliche Änderungen neu ausgelegt, was von Naturschutzbehörden und Gerichten als Verstoß gegen das Arten- und Biotopschutzrecht bewertet wird. Der NABU hat eine ablehnende Stellungnahme eingereicht und behält sich weitere rechtliche Schritte vor.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.