Oberwiesenthal (seit 29
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
2043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09484
Vorwahl
037348
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberwiesenthal
Markt 1
09484 Oberwiesenthal
2. Tourist-Information Oberwiesenthal
Markt 1
09484 Oberwiesenthal
3. Ordnungsamt Oberwiesenthal
Markt 1
09484 Oberwiesenthal
Gemeinde Oberwiesenthal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kurort Oberwiesenthal hält trotz starker artenschutzrechtlicher Bedenken an dem geplanten Bebauungsplan für eine Ferienhaussiedlung auf einer artenreichen Bergwiese fest. Der NABU Sachsen hat wiederholt gegen das Vorhaben protestiert und war bereits gerichtlich erfolgreich, um einen Baustopp zu erwirken. Trotzdem hat die Stadt den Bebauungsplan und die dritte Flächennutzungsplanänderung ohne wesentliche Änderungen neu ausgelegt, was von Naturschutzbehörden und Gerichten als Verstoß gegen das Arten- und Biotopschutzrecht bewertet wird. Der NABU hat eine ablehnende Stellungnahme eingereicht und behält sich weitere rechtliche Schritte vor.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.