Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Südliche Weinstraße
Einwohner
6311 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76877
Vorwahl
06348
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Offenbach an der Queich
Hauptstraße 1
76877 Offenbach an der Queich
2. Bürgeramt Offenbach an der Queich
Hauptstraße 1
76877 Offenbach an der Queich
3. Ordnungsamt Offenbach an der Queich
Hauptstraße 1
76877 Offenbach an der Queich
Gemeinde Offenbach an der Queich – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Offenbach an der Queich betreffen die Erweiterungspläne der Maismühle in Freimersheim, die sich jedoch auf Offenbach an der Queich auswirken. Der Betreiber der Maismühle, Cornexo, expandiert nach Offenbach an der Queich, um dort die Produktion von glutenfreien Nahrungsmitteln aufzubauen und Silos zu errichten, die in Freimersheim abgelehnt wurden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.