Oranienbaum-Wörlitz ist eine Stadt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt, die am 1
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06785
Vorwahlen
034904 (Brandhorst, Goltewitz, Horstdorf, Kakau, Kapen, Oranienbaum), 034905 (Gohrau, Griesen, Rehsen, Riesigk, Vockerode, Wörlitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Oranienbaum-Wörlitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat am 21.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03/2024 „Am Teichweg/Paddock-Trail“ im Ortsteil Kakau gefasst. Das Planungsziel ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Pensionspferdehaltung mit maximal zehn Tieren und einer modernen und tiergerechten Haltung in Form eines Paddock-Trails auf einem etwa 9.300 m2 großen Areal. Die Planunterlagen sind öffentlich ausgestellt und können auch auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.