Januar 2011 durch den Zusammenschluss der Städte Oranienbaum und Wörlitz und einiger Nachbargemeinden entstand
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06785
Vorwahlen
034904 (Brandhorst, Goltewitz, Horstdorf, Kakau, Kapen, Oranienbaum), 034905 (Gohrau, Griesen, Rehsen, Riesigk, Vockerode, Wörlitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Oranienbaum-Wörlitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat am 21.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03/2024 „Am Teichweg/Paddock-Trail“ im Ortsteil Kakau gefasst. Das Planungsziel ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Pensionspferdehaltung mit maximal zehn Tieren und einer modernen und tiergerechten Haltung in Form eines Paddock-Trails auf einem etwa 9.300 m2 großen Areal. Die Planunterlagen sind öffentlich ausgestellt und können auch auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.