Januar 2011 durch den Zusammenschluss der Städte Oranienbaum und Wörlitz und einiger Nachbargemeinden entstand
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06785
Vorwahlen
034904 (Brandhorst, Goltewitz, Horstdorf, Kakau, Kapen, Oranienbaum), 034905 (Gohrau, Griesen, Rehsen, Riesigk, Vockerode, Wörlitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Oranienbaum-Wörlitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat am 21.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03/2024 „Am Teichweg/Paddock-Trail“ im Ortsteil Kakau gefasst. Das Planungsziel ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Pensionspferdehaltung mit maximal zehn Tieren und einer modernen und tiergerechten Haltung in Form eines Paddock-Trails auf einem etwa 9.300 m2 großen Areal. Die Planunterlagen sind öffentlich ausgestellt und können auch auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.