Januar 2011 durch den Zusammenschluss der Städte Oranienbaum und Wörlitz und einiger Nachbargemeinden entstand
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06785
Vorwahlen
034904 (Brandhorst, Goltewitz, Horstdorf, Kakau, Kapen, Oranienbaum), 034905 (Gohrau, Griesen, Rehsen, Riesigk, Vockerode, Wörlitz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Oranienbaum-Wörlitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat am 21.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03/2024 „Am Teichweg/Paddock-Trail“ im Ortsteil Kakau gefasst. Das Planungsziel ist die Schaffung von bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Pensionspferdehaltung mit maximal zehn Tieren und einer modernen und tiergerechten Haltung in Form eines Paddock-Trails auf einem etwa 9.300 m2 großen Areal. Die Planunterlagen sind öffentlich ausgestellt und können auch auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.