Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ottersheim

Ottersheim ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
357 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67308
Vorwahl
06355
Adresse der Verbandsverwaltung
Freiherr-vom-Stein-Straße 1–3, 67307 Göllheim
Freiherr-vom-Stein-Straße 1–3, 67307 Göllheim 67308 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Gärtnerhof, Geisenmhle, Rosenhof, Gärtnerhof, Geisenmühle, Rosenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ottersheim
Hauptstraße 1
76777 Ottersheim

2. Ordnungsamt Landkreis Germersheim
Am Alten Rathaus 1
76726 Germersheim

3. Einwohnermeldeamt Stadt Wörth am Rhein
Kaiserstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Gemeinde Ottersheim – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.