Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Penzing

Penzing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3599 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
86929
Vorwahl
08191
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Bärnham, Bergham, Mernham, Moosen, Mhlberg, Neudeck, Obermhle, Odelsham, Penzing, Pullach, Puttenham, Rieden, Riepertsham, Sagerer, Straßloh, Strzlham, Thalham, Troitsham, Wies, Wrmertsham, Bärnham, Bergham, Mernham, Moosen, Mühlberg, Neudeck, Obermühle, Odelsham, Pullach, Puttenham, Rieden, Riepertsham, Sagerer, Straßloh, Stürzlham, Thalham, Troitsham, Wies, Würmertsham
Adressen:
1. Bezirksamt Penzing
1140 Wien, Baumgartenstraße 24

2. Magistratisches Bezirksamt für den 14. Bezirk
1140 Wien, Hütteldorfer Straße 2

3. Finanzamt Wien 14/15/16
1140 Wien, Hütteldorfer Straße 24
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Penzing hat einen neuen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aufgestellt, der im März 2020 beschlossen wurde. Dieser Plan umfasst die Digitalisierung und Aktualisierung des bestehenden Flächennutzungsplans, da die alten Planzeichnungen von den aktuellen digitalen Grundlagen abwichen. Fünf neue Wohnbauflächen und zwei weitere Flächen wurden in den Plan aufgenommen.

Zudem wurde ein Bebauungsplan für den Ortskern Ramsach erstellt, der Nachverdichtungen im Bestand regelt und unter Berücksichtigung des Bauschutzbereichs des Flugplatzes Penzing erstellt wurde.

Die Gemeinde bereitet sich auch auf die zukünftige Entwicklung des Fliegerhorstgeländes vor, obwohl dieser Bereich noch nicht in den aktuellen Flächennutzungsplan einbezogen wurde, da die Übergabe des Geländes durch die Bundeswehr noch nicht absehbar ist.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (Vorplanung) ist ein Instrument der Stadtplanung. Zweck des Flächennutzungsplans ist es, Informationen über die zukünftige Entwicklung zu geben. Darüber hinaus dient er als Grundlage für die Erarbeitung eines umfassenden Entwicklungskonzeptes.

Die im Plan dargestellten Flächennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Bereiche der Gemeinde konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt.

Flächennutzungsplan und entsprechende Bebauungspläne bilden zusammen die kommunale Bauleitplanung.

Die möglichen Inhalte, das Verfahren zur Aufstellung des Plans und die Rechtsfolgen des Flächennutzungsplans sind im Baugesetzbuch festgelegt.