Der Ort liegt am Großen Brombachsee und ist neben Gunzenhausen ein wichtiger touristischer Ort im Fränkischen Seenland sowie der größte Ort am Großen Brombachsee. Pleinfeld gilt als das nördliche Tor zum Naturpark Altmühltal
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
7685 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91785
Vorwahlen
09144, 09177, 09148
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Allmannsdorf, Banzermhle, Böschleinsmhle, Dorsbrunn, Gndersbach, Heinzenmhle, Hohenweiler, Kemnathen, Ketschenmhle, Kleinweingarten, Mackenmhle, Mäusleinsmhle, Mischelbach, Prexelmhle, Reichertsmhle, Sandsee, StVeit, Seemannsmhle, Stirn, Utzenmhle, Veitserlbach, Walkerszell, Allmannsdorf, Banzermühle, Böschleinsmühle, Dorsbrunn, Gündersbach, Heinzenmühle, Hohenweiler, Kemnathen, Ketschenmühle, Kleinweingarten, Mackenmühle, Mäusleinsmühle, Mischelbach, Prexelmühle, Reichertsmühle, Sandsee, StVeit, Seemannsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pleinfeld
Hauptstraße 26
91785 Pleinfeld
2. Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Ob. Wörthstraße 2
91781 Weißenburg in Bayern
3. Finanzamt Ansbach
Balthasar-Neumann-Straße 1
91522 Ansbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.