Der Ort liegt am Großen Brombachsee und ist neben Gunzenhausen ein wichtiger touristischer Ort im Fränkischen Seenland sowie der größte Ort am Großen Brombachsee. Pleinfeld gilt als das nördliche Tor zum Naturpark Altmühltal
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
7685 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91785
Vorwahlen
09144, 09177, 09148
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Allmannsdorf, Banzermhle, Böschleinsmhle, Dorsbrunn, Gndersbach, Heinzenmhle, Hohenweiler, Kemnathen, Ketschenmhle, Kleinweingarten, Mackenmhle, Mäusleinsmhle, Mischelbach, Prexelmhle, Reichertsmhle, Sandsee, StVeit, Seemannsmhle, Stirn, Utzenmhle, Veitserlbach, Walkerszell, Allmannsdorf, Banzermühle, Böschleinsmühle, Dorsbrunn, Gündersbach, Heinzenmühle, Hohenweiler, Kemnathen, Ketschenmühle, Kleinweingarten, Mackenmühle, Mäusleinsmühle, Mischelbach, Prexelmühle, Reichertsmühle, Sandsee, StVeit, Seemannsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pleinfeld
Hauptstraße 26
91785 Pleinfeld
2. Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Ob. Wörthstraße 2
91781 Weißenburg in Bayern
3. Finanzamt Ansbach
Balthasar-Neumann-Straße 1
91522 Ansbach
Gemeinde Pleinfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung