Putbus ist eine Stadt des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
4499 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18581
Vorwahl
038301
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Putbus, Rügenstraße 1, 18581 Putbus
2. Amtsgericht Stralsund, An der Mühle 1, 18435 Stralsund
3. Landkreis Vorpommern-Rügen, Külzstraße 2, 18439 Stralsund
Gemeinde Putbus – Öffnungszeiten
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Die Stadtvertretung der Stadt Putbus hat am 12.09.2022 die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. XXXIV-B-18 „Wohngebiet Lauterbach“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht beschlossen. Der Beschluss wurde einstimmig mit 12 Ja-Stimmen getroffen. Die Satzungsfassung, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wurde gebilligt. Der Bebauungsplan und die Begründung können in der Stadtverwaltung Putbus eingesehen werden.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.