Putbus ist die jüngste Stadt der Insel Rügen und mit dem Ortsteil Lauterbach das älteste Seebad auf der Insel und in Pommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
4499 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18581
Vorwahl
038301
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Putbus, Rügenstraße 1, 18581 Putbus
2. Amtsgericht Stralsund, An der Mühle 1, 18435 Stralsund
3. Landkreis Vorpommern-Rügen, Külzstraße 2, 18439 Stralsund
Gemeinde Putbus – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadtvertretung der Stadt Putbus hat am 12.09.2022 die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. XXXIV-B-18 „Wohngebiet Lauterbach“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht beschlossen. Der Beschluss wurde einstimmig mit 12 Ja-Stimmen getroffen. Die Satzungsfassung, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wurde gebilligt. Der Bebauungsplan und die Begründung können in der Stadtverwaltung Putbus eingesehen werden.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.