Püttlingen (im örtlichen Dialekt Piddlinge) ist eine Stadt im südlichen Saarland und gehört zum Regionalverband Saarbrücken.
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
18.269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66346
Vorwahlen
06806, 06898
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bengesen, Deckelschied, Erbachthal, HeiligKreuz, Jungenwald, Kalklöcher, Marienberg, Mathildeschacht
Adressen:
Stadt Püttlingen
Rathausstraße 1
66346 Püttlingen
Bürgeramt Püttlingen
Rathausstraße 1
66346 Püttlingen
Ordnungsamt Püttlingen
Rathausstraße 1
66346 Püttlingen
Gemeinde Püttlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Püttlingen plant die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bau eines Solarparks in Herchenbach. Eine Sonderbaufläche für Photovoltaik soll anstelle von landwirtschaftlicher Fläche eingerichtet werden. Die geplante Fläche des Solarparks beträgt 9,8 ha, wobei 6,9 ha nördlich und 2,9 ha südlich der Autobahn liegen. Es wird erwartet, dass etwa 8 MW Leistung installiert werden können.
Zusätzlich wird derzeit der Bebauungsplan Oberwies III überarbeitet, der Regelungen zur künftigen Gestaltung von Vorgärten in bestimmten Straßen enthält. Mitarbeiter der Stadt erstellen in diesem Zusammenhang eine Fotodokumentation der Vorgärten in den betroffenen Straßen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.