Püttlingen (im örtlichen Dialekt Piddlinge) ist eine Stadt im südlichen Saarland und gehört zum Regionalverband Saarbrücken.
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
18.269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66346
Vorwahlen
06806, 06898
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bengesen, Deckelschied, Erbachthal, HeiligKreuz, Jungenwald, Kalklöcher, Marienberg, Mathildeschacht
Adressen:
Stadt Püttlingen
Rathausstraße 1
66346 Püttlingen
Bürgeramt Püttlingen
Rathausstraße 1
66346 Püttlingen
Ordnungsamt Püttlingen
Rathausstraße 1
66346 Püttlingen
Gemeinde Püttlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Püttlingen plant die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bau eines Solarparks in Herchenbach. Eine Sonderbaufläche für Photovoltaik soll anstelle von landwirtschaftlicher Fläche eingerichtet werden. Die geplante Fläche des Solarparks beträgt 9,8 ha, wobei 6,9 ha nördlich und 2,9 ha südlich der Autobahn liegen. Es wird erwartet, dass etwa 8 MW Leistung installiert werden können.
Zusätzlich wird derzeit der Bebauungsplan Oberwies III überarbeitet, der Regelungen zur künftigen Gestaltung von Vorgärten in bestimmten Straßen enthält. Mitarbeiter der Stadt erstellen in diesem Zusammenhang eine Fotodokumentation der Vorgärten in den betroffenen Straßen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.