bis zum 12. 922 urkundlich zum ersten Mal erwähnt und 994 mit dem Stadtrecht versehen, war die Stadt vom 10
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
23.341 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06484, 06485
Vorwahlen
03946, 039485
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg
2. Landkreis Harz, Breiter Weg 8, 38855 Wernigerode
3. Einwohnermeldeamt Quedlinburg, Markt 1, 06484 Quedlinburg
Gemeinde Quedlinburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Quedlinburg gibt es Pläne für ein neues 70 Hektar großes Industriegebiet auf einer ehemaligen Militärfläche in Quarmbeck. Diese Fläche soll als Industriegebiet ausgewiesen werden, um neue Gewerbeflächen mit Baurecht für Investoren bereitzustellen. Die Stadtverwaltung hat konkrete Termine für dieses Vorhaben angekündigt.
Zudem sind die bestehenden und rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Quedlinburg online verfügbar und umfassen detaillierte Festsetzungen für bauliche Nutzungen, Verkehrserschließung und Infrastrukturausstattung.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.