Querfurt ist eine Stadt im Saalekreis in Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
10.321 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06268,06642 (Zuckerfabrik Vitzenburg)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
034771
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
2. Einwohnermeldeamt Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
3. Ordnungsamt Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
Gemeinde Querfurt – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Der Stadtrat von Querfurt beschloss die Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Teilbereich Querfurt Ost, das städtebauliche Ziele wie den Erhalt von Arbeitsplätzen, die Nutzung von Potenzialen zur städtebaulichen Verdichtung und den Umbau von Plattenbauten umfasst.
- Das Konzept soll auf Basis vorbereitender Untersuchungen erstellt werden und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten; die Gesamtkosten werden auf ca. 100.000 € geschätzt, mit möglichen Fördermitteln von bis zu 80%.
- Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr.1 für den Neubau eines Geschäftszentrums wurde nachträglich geheilt, um die Revitalisierung des seit März 2024 leerstehenden Einkaufszentrums zu ermöglichen, ohne Planänderungen vorzunehmen.
- Die Bauleitplanungen für den Flächennutzungsplan, den Solarpark und den neuen Aldi-Markt wurden vorangetrieben.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.