Querfurt ist eine Stadt im Saalekreis in Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
10.321 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06268,06642 (Zuckerfabrik Vitzenburg)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
034771
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
2. Einwohnermeldeamt Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
3. Ordnungsamt Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
Gemeinde Querfurt – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Der Stadtrat von Querfurt beschloss die Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Teilbereich Querfurt Ost, das städtebauliche Ziele wie den Erhalt von Arbeitsplätzen, die Nutzung von Potenzialen zur städtebaulichen Verdichtung und den Umbau von Plattenbauten umfasst.
- Das Konzept soll auf Basis vorbereitender Untersuchungen erstellt werden und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten; die Gesamtkosten werden auf ca. 100.000 € geschätzt, mit möglichen Fördermitteln von bis zu 80%.
- Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr.1 für den Neubau eines Geschäftszentrums wurde nachträglich geheilt, um die Revitalisierung des seit März 2024 leerstehenden Einkaufszentrums zu ermöglichen, ohne Planänderungen vorzunehmen.
- Die Bauleitplanungen für den Flächennutzungsplan, den Solarpark und den neuen Aldi-Markt wurden vorangetrieben.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.