Querfurt ist eine Stadt im Saalekreis in Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
10.321 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06268,06642 (Zuckerfabrik Vitzenburg)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
034771
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
2. Einwohnermeldeamt Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
3. Ordnungsamt Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
Gemeinde Querfurt – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Der Stadtrat von Querfurt beschloss die Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Teilbereich Querfurt Ost, das städtebauliche Ziele wie den Erhalt von Arbeitsplätzen, die Nutzung von Potenzialen zur städtebaulichen Verdichtung und den Umbau von Plattenbauten umfasst.
- Das Konzept soll auf Basis vorbereitender Untersuchungen erstellt werden und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht enthalten; die Gesamtkosten werden auf ca. 100.000 € geschätzt, mit möglichen Fördermitteln von bis zu 80%.
- Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr.1 für den Neubau eines Geschäftszentrums wurde nachträglich geheilt, um die Revitalisierung des seit März 2024 leerstehenden Einkaufszentrums zu ermöglichen, ohne Planänderungen vorzunehmen.
- Die Bauleitplanungen für den Flächennutzungsplan, den Solarpark und den neuen Aldi-Markt wurden vorangetrieben.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.