Quierschied ist eine Gemeinde im Regionalverband Saarbrücken (Saarland)
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
12.816 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66287
Vorwahl
06897
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Jungwaldschacht, Lasbachtal, Jungwaldschacht, Lasbachtal
Gemeinde Quierschied – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bauausschuss der Gemeinde Quierschied hat am 21.1.2025 die vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Weiterentwicklung der Waldparkanlage gebilligt und beschlossen. Zudem wurde der Bebauungsplan G 104 „Gewerbepark Am Wasserturm, Göttelborn“ am 26.9.2024 vom Rat der Gemeinde Quierschied behandelt. Es gibt auch eine Teilaenderung des Bebauungsplans "Ortsmitte Quierschied 7" im Zusammenhang mit REWE.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.