Quierschied ist eine Gemeinde im Regionalverband Saarbrücken (Saarland)
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
12.816 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66287
Vorwahl
06897
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Jungwaldschacht, Lasbachtal, Jungwaldschacht, Lasbachtal
Gemeinde Quierschied – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bauausschuss der Gemeinde Quierschied hat am 21.1.2025 die vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Weiterentwicklung der Waldparkanlage gebilligt und beschlossen. Zudem wurde der Bebauungsplan G 104 „Gewerbepark Am Wasserturm, Göttelborn“ am 26.9.2024 vom Rat der Gemeinde Quierschied behandelt. Es gibt auch eine Teilaenderung des Bebauungsplans "Ortsmitte Quierschied 7" im Zusammenhang mit REWE.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.