Quierschied ist eine Gemeinde im Regionalverband Saarbrücken (Saarland)
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
12.816 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66287
Vorwahl
06897
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Jungwaldschacht, Lasbachtal, Jungwaldschacht, Lasbachtal
Gemeinde Quierschied – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bauausschuss der Gemeinde Quierschied hat am 21.1.2025 die vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Weiterentwicklung der Waldparkanlage gebilligt und beschlossen. Zudem wurde der Bebauungsplan G 104 „Gewerbepark Am Wasserturm, Göttelborn“ am 26.9.2024 vom Rat der Gemeinde Quierschied behandelt. Es gibt auch eine Teilaenderung des Bebauungsplans "Ortsmitte Quierschied 7" im Zusammenhang mit REWE.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.