Ranstadt ist eine Gemeinde im Wetteraukreis in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
5217 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63691
Vorwahlen
06041, 06035, 06046
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
2. Bürgeramt Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
3. Ordnungsamt Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
Gemeinde Ranstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ranstadt hat zwei Bebauungsplanänderungen durchgeführt:
- Änderung des Bebauungsplans „Ranstadt / Mockstadt“: Die Fläche, die previously als öffentliche Grünfläche festgesetzt war, wird zu einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) umgewandelt. Der Planungsprozess wurde im April 2020 eingeleitet und umfasst eine Fläche von etwa 1.850 m2 in der westlichen Ortslage von Ranstadt.
- Änderung des Bebauungsplans „Am Neuen Bahnhof“: Diese Änderung wurde ebenfalls im April 2020 initiiert und betrifft die Anpassung des Bebauungsplans in der Kerngemeinde Ranstadt, mit dem Ziel, die bauliche Nutzung und Erschließung des Gebiets zu optimieren.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.