Ranstadt ist eine Gemeinde im Wetteraukreis in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
5217 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63691
Vorwahlen
06041, 06035, 06046
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
2. Bürgeramt Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
3. Ordnungsamt Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
Gemeinde Ranstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ranstadt hat zwei Bebauungsplanänderungen durchgeführt:
- Änderung des Bebauungsplans „Ranstadt / Mockstadt“: Die Fläche, die previously als öffentliche Grünfläche festgesetzt war, wird zu einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) umgewandelt. Der Planungsprozess wurde im April 2020 eingeleitet und umfasst eine Fläche von etwa 1.850 m2 in der westlichen Ortslage von Ranstadt.
- Änderung des Bebauungsplans „Am Neuen Bahnhof“: Diese Änderung wurde ebenfalls im April 2020 initiiert und betrifft die Anpassung des Bebauungsplans in der Kerngemeinde Ranstadt, mit dem Ziel, die bauliche Nutzung und Erschließung des Gebiets zu optimieren.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung