Ranstadt ist eine Gemeinde im Wetteraukreis in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
5217 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63691
Vorwahlen
06041, 06035, 06046
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
2. Bürgeramt Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
3. Ordnungsamt Ranstadt
Hauptstraße 1
63691 Ranstadt
Gemeinde Ranstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Ranstadt hat zwei Bebauungsplanänderungen durchgeführt:
- Änderung des Bebauungsplans „Ranstadt / Mockstadt“: Die Fläche, die previously als öffentliche Grünfläche festgesetzt war, wird zu einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) umgewandelt. Der Planungsprozess wurde im April 2020 eingeleitet und umfasst eine Fläche von etwa 1.850 m2 in der westlichen Ortslage von Ranstadt.
- Änderung des Bebauungsplans „Am Neuen Bahnhof“: Diese Änderung wurde ebenfalls im April 2020 initiiert und betrifft die Anpassung des Bebauungsplans in der Kerngemeinde Ranstadt, mit dem Ziel, die bauliche Nutzung und Erschließung des Gebiets zu optimieren.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.