Die Gemeinde gehört der Verbandsgemeinde Puderbach an
Bundesland
Landkreis
Einwohner
242 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57614
Vorwahl
02684
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Waldhof, Waldhof
Adressen:
1. Gemeinde Ratzert
Hauptstraße 12
56789 Ratzert
2. Ordnungsamt Ratzert
Marktstraße 5
56789 Ratzert
3. Bürgeramt Ratzert
Rathausplatz 1
56789 Ratzert
Gemeinde Ratzert – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es sind keine aktuellen spezifischen Nachrichten zum Bebauungsplan in Ratzert verfügbar. Für die neuesten Informationen empfiehlt es sich, lokale Nachrichtenquellen oder die offizielle Website der zuständigen Gemeindeverwaltung zu konsultieren.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.