Reichenow-Möglin ist eine Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg und ist Teil des Amtes Barnim-Oderbruch.
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
564 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15345
Vorwahlen
033437, 033456
Adresse der Amtsverwaltung
Adressen:
1. Gemeindebüro Reichenow-Möglin
Hauptstraße 1
15345 Reichenow-Möglin
2. Ordnungsamt Landkreis Märkisch-Oderland
Breitscheidstraße 2
15370 Fredersdorf-Vogelsdorf
3. Bürgeramt Stadt Eberswalde
Breite Straße 43
16225 Eberswalde
Gemeinde Reichenow-Möglin – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.