Die Gemeindeverwaltung befindet sich in der Ortschaft Denklingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
18.454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51580
Vorwahlen
02296, 02297, 02265, 02261
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reichshof
Hauptstraße 1
51580 Reichshof
2. Bürgerbüro Reichshof
Hauptstraße 1
51580 Reichshof
3. Ordnungsamt Reichshof
Hauptstraße 1
51580 Reichshof
Gemeinde Reichshof – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Reichshof wird durch den Gemeinderat oder den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss aufgestellt, sobald dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Hier sind die aktuellen Aspekte:
- Der Bebauungsplan regelt die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise, Flächen für den Gemeinbedarf und weitere spezifische Punkte.
- Es gibt eine öffentliche Beteiligung bei der Planung, wobei Entwürfe öffentlich ausgelegt und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
- Der Plan wird als Satzung beschlossen und mit der Veröffentlichung an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde rechtskräftig.
- Bei der Aufstellung wird besonderes Augenmerk auf Umweltbelange genommen.
- Es gibt auch vorhabenbezogene Bebauungspläne, die in Absprache mit Bauträgern oder Investoren erstellt werden, um Baurecht zu schaffen.
- Im Außenbereich ist das Bauen durch das Baugesetzbuch eingeschränkt, mit Ausnahmen für bereits bebaute Bereiche und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.