Reichshof ist eine Gemeinde im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
18.454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51580
Vorwahlen
02296, 02297, 02265, 02261
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reichshof
Hauptstraße 1
51580 Reichshof
2. Bürgerbüro Reichshof
Hauptstraße 1
51580 Reichshof
3. Ordnungsamt Reichshof
Hauptstraße 1
51580 Reichshof
Gemeinde Reichshof – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Reichshof wird durch den Gemeinderat oder den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss aufgestellt, sobald dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Hier sind die aktuellen Aspekte:
- Der Bebauungsplan regelt die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise, Flächen für den Gemeinbedarf und weitere spezifische Punkte.
- Es gibt eine öffentliche Beteiligung bei der Planung, wobei Entwürfe öffentlich ausgelegt und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
- Der Plan wird als Satzung beschlossen und mit der Veröffentlichung an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde rechtskräftig.
- Bei der Aufstellung wird besonderes Augenmerk auf Umweltbelange genommen.
- Es gibt auch vorhabenbezogene Bebauungspläne, die in Absprache mit Bauträgern oder Investoren erstellt werden, um Baurecht zu schaffen.
- Im Außenbereich ist das Bauen durch das Baugesetzbuch eingeschränkt, mit Ausnahmen für bereits bebaute Bereiche und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.