Die Gemeindeverwaltung befindet sich in der Ortschaft Denklingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
18.454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51580
Vorwahlen
02296, 02297, 02265, 02261
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reichshof
Hauptstraße 1
51580 Reichshof
2. Bürgerbüro Reichshof
Hauptstraße 1
51580 Reichshof
3. Ordnungsamt Reichshof
Hauptstraße 1
51580 Reichshof
Gemeinde Reichshof – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Reichshof wird durch den Gemeinderat oder den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss aufgestellt, sobald dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Hier sind die aktuellen Aspekte:
- Der Bebauungsplan regelt die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise, Flächen für den Gemeinbedarf und weitere spezifische Punkte.
- Es gibt eine öffentliche Beteiligung bei der Planung, wobei Entwürfe öffentlich ausgelegt und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
- Der Plan wird als Satzung beschlossen und mit der Veröffentlichung an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde rechtskräftig.
- Bei der Aufstellung wird besonderes Augenmerk auf Umweltbelange genommen.
- Es gibt auch vorhabenbezogene Bebauungspläne, die in Absprache mit Bauträgern oder Investoren erstellt werden, um Baurecht zu schaffen.
- Im Außenbereich ist das Bauen durch das Baugesetzbuch eingeschränkt, mit Ausnahmen für bereits bebaute Bereiche und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung