Reiskirchen ist eine Großgemeinde im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.310 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35447
Vorwahlen
06408, 06401
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bollnbach, Veitsberg, Wirberg, Bollnbach, Veitsberg, Wirberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reiskirchen
Hauptstraße 1
35447 Reiskirchen
2. Landkreis Gießen
Wilhelmstraße 24-26
35390 Gießen
3. Ordnungsamt Reiskirchen
Hauptstraße 1
35447 Reiskirchen
Gemeinde Reiskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Reiskirchen plant die Ausweisung von neuen Baugebieten in den Ortsteilen Burkhardsfelden und Lindenstruth, mit Bebauungsplanentwürfen die voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 Rechtskraft erlangen und einem möglichen Verkauf der Grundstücke ab Sommer/Herbst 2024.
Im Ortsteil Reiskirchen wird der Bebauungsplan Nr. 1.8 „Vor dem Nonn“ 1. Änderung fortgeführt, einschließlich der Grundstücksveräußerung.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Erweiterung der Kirschbergschule durch den Landkreis Gießen, die ein Bauleitplanverfahren erfordern.
Die Gemeindevertretung hat auch Eignungskriterien für Photovoltaik-Anlagen festgelegt und beschlossen, dass bei Flächen über 50 Bodenpunkten Agri-PV-Anlagen errichtet werden müssen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.