Reiskirchen ist eine Großgemeinde im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.310 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35447
Vorwahlen
06408, 06401
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bollnbach, Veitsberg, Wirberg, Bollnbach, Veitsberg, Wirberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reiskirchen
Hauptstraße 1
35447 Reiskirchen
2. Landkreis Gießen
Wilhelmstraße 24-26
35390 Gießen
3. Ordnungsamt Reiskirchen
Hauptstraße 1
35447 Reiskirchen
Gemeinde Reiskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Reiskirchen plant die Ausweisung von neuen Baugebieten in den Ortsteilen Burkhardsfelden und Lindenstruth, mit Bebauungsplanentwürfen die voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 Rechtskraft erlangen und einem möglichen Verkauf der Grundstücke ab Sommer/Herbst 2024.
Im Ortsteil Reiskirchen wird der Bebauungsplan Nr. 1.8 „Vor dem Nonn“ 1. Änderung fortgeführt, einschließlich der Grundstücksveräußerung.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Erweiterung der Kirschbergschule durch den Landkreis Gießen, die ein Bauleitplanverfahren erfordern.
Die Gemeindevertretung hat auch Eignungskriterien für Photovoltaik-Anlagen festgelegt und beschlossen, dass bei Flächen über 50 Bodenpunkten Agri-PV-Anlagen errichtet werden müssen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.