Remagen ist eine verbandsfreie Stadt im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz, am linken Rheinufer gelegen. Remagen ist Standort des RheinAhrCampus. Bekannt wurde Remagen durch die am 7
Bundesland
Landkreis
Ahrweiler
Einwohner
17.456 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53424
Vorwahlen
02642 (Remagen),02228 (Stadtteile Oberwinter, Rolandseck und Rolandswerth)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Einsiedel, Eltgesberg, Einsiedel, Eltgesberg
Adressen:
1. Stadt Remagen, Hauptstraße 1, 53424 Remagen
2. Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
3. Bürgeramt Remagen, Hauptstraße 1, 53424 Remagen
Gemeinde Remagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Remagen plant den Bau eines neuen Backes (Backhaus) auf einem stadteigenen Grundstück am östlichen Ortsrand im Ortsteil Bandorf. Dazu wird der Entwurf des Bebauungsplans 33.10 „Backes in den Bandorfer Wiesen“ und die 20. Änderung des Flächennutzungsplans „Backes Bandorf“ in der Zeit vom 09.12.2024 bis 17.01.2025 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Remagen und dem landeseinheitlichen Portal zugänglich. Stellungnahmen können elektronisch oder schriftlich bis zum 17.01.2025 eingereicht werden. Die Stadtverwaltung hat bereits Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ausgewertet und die Planentwürfe überarbeitet.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.