Sie grenzt im Norden an den Stadtbezirk Bad Godesberg der Bundesstadt Bonn. Remagen ist eine verbandsfreie Stadt im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz, am linken Rheinufer gelegen. Bekannt wurde Remagen durch die am 7
Bundesland
Landkreis
Ahrweiler
Einwohner
17.456 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53424
Vorwahlen
02642 (Remagen),02228 (Stadtteile Oberwinter, Rolandseck und Rolandswerth)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Einsiedel, Eltgesberg, Einsiedel, Eltgesberg
Adressen:
1. Stadt Remagen, Hauptstraße 1, 53424 Remagen
2. Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
3. Bürgeramt Remagen, Hauptstraße 1, 53424 Remagen
Gemeinde Remagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Remagen plant den Bau eines neuen Backes (Backhaus) auf einem stadteigenen Grundstück am östlichen Ortsrand im Ortsteil Bandorf. Dazu wird der Entwurf des Bebauungsplans 33.10 „Backes in den Bandorfer Wiesen“ und die 20. Änderung des Flächennutzungsplans „Backes Bandorf“ in der Zeit vom 09.12.2024 bis 17.01.2025 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Remagen und dem landeseinheitlichen Portal zugänglich. Stellungnahmen können elektronisch oder schriftlich bis zum 17.01.2025 eingereicht werden. Die Stadtverwaltung hat bereits Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ausgewertet und die Planentwürfe überarbeitet.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.