Bekannt wurde Remagen durch die am 7. Remagen ist Standort des RheinAhrCampus. Bekannt wurde Remagen durch die am 7
Bundesland
Landkreis
Ahrweiler
Einwohner
17.456 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53424
Vorwahlen
02642 (Remagen),02228 (Stadtteile Oberwinter, Rolandseck und Rolandswerth)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Einsiedel, Eltgesberg, Einsiedel, Eltgesberg
Adressen:
1. Stadt Remagen, Hauptstraße 1, 53424 Remagen
2. Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
3. Bürgeramt Remagen, Hauptstraße 1, 53424 Remagen
Gemeinde Remagen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Remagen plant den Bau eines neuen Backes (Backhaus) auf einem stadteigenen Grundstück am östlichen Ortsrand im Ortsteil Bandorf. Dazu wird der Entwurf des Bebauungsplans 33.10 „Backes in den Bandorfer Wiesen“ und die 20. Änderung des Flächennutzungsplans „Backes Bandorf“ in der Zeit vom 09.12.2024 bis 17.01.2025 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Remagen und dem landeseinheitlichen Portal zugänglich. Stellungnahmen können elektronisch oder schriftlich bis zum 17.01.2025 eingereicht werden. Die Stadtverwaltung hat bereits Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ausgewertet und die Planentwürfe überarbeitet.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.