Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rheinbrohl

Sie gehört der Verbandsgemeinde Bad Hönningen an
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4079 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56598
Vorwahl
02635
Adresse der Verbandsverwaltung
Marktstraße 1, 53557 Bad Hönningen
Marktstraße 1, 53557 Bad Hönningen 56598 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Arienheller, Christinenhöhe, Dielsberg, DrittesGleichen, Forsthof, Hartmannshof, Lampenthalerhof, Magdalenenhof, Weierhof, Arienheller, Christinenhöhe, Dielsberg, DrittesGleichen, Forsthof, Hartmannshof, Lampenthalerhof, Magdalenenhof, Weierhof
Adressen:
1. Gemeinde Rheinbrohl
Hauptstraße 1
56578 Rheinbrohl

2. Verbandsgemeinde Bad Hönningen
Am Markt 1
53557 Bad Hönningen

3. Landkreis Neuwied
Wilhelmstraße 24
56564 Neuwied
Gemeinde Rheinbrohl – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 14:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.