Sie gehört der Verbandsgemeinde Bad Hönningen an
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4079 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56598
Vorwahl
02635
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Arienheller, Christinenhöhe, Dielsberg, DrittesGleichen, Forsthof, Hartmannshof, Lampenthalerhof, Magdalenenhof, Weierhof, Arienheller, Christinenhöhe, Dielsberg, DrittesGleichen, Forsthof, Hartmannshof, Lampenthalerhof, Magdalenenhof, Weierhof
Adressen:
1. Gemeinde Rheinbrohl
Hauptstraße 1
56578 Rheinbrohl
2. Verbandsgemeinde Bad Hönningen
Am Markt 1
53557 Bad Hönningen
3. Landkreis Neuwied
Wilhelmstraße 24
56564 Neuwied
Gemeinde Rheinbrohl – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.