Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rietzneuendorf-Staakow

Rietzneuendorf-Staakow [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}-ˈʃtaːkoː] (niedersorbisch Nowa Wjas pśi rĕce-Stoki) ist eine Gemeinde im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
602 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15910
Vorwahl
035477
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rietzneuendorf-Staakow
Hauptstraße 1
15913 Rietzneuendorf-Staakow

2. Landkreis Dahme-Spreewald
Friedrichstraße 1
15907 Lübben (Spreewald)

3. Amtsgericht Lübben
Bahnhofstraße 1
15907 Lübben (Spreewald)
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 13:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 13:00 - 16:00 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.