Rohr ist eine Gemeinde im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
951 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
98530
Vorwahl
036844
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Aßlschwang, Christenmhle, Dechendorf, Gaulnhofen, Graben, Högetsing, Kiefermhle, Leuzdorf, Mordberg, Obereulenbach, Oberrohr, Prnst, Richthof, Rohr, See, Straßenhaus, Waselsdorf, Aßlschwang, Christenmühle, Dechendorf, Gaulnhofen, Graben, Högetsing, Kiefermühle, Leuzdorf, Mordberg, Obereulenbach, Oberrohr, Prünst, Richthof, See, Straßenhaus, Waselsdorf
Adressen:
1. Wasserwirtschaftsamt München, Widenmayerstraße 16, 80538 München
2. Landesamt für Umwelt, Abteilung Wasserwirtschaft, Am Schillingshof 20, 86161 Augsburg
3. Stadtentwässerung Dresden, Wilsdruffer Straße 2, 01067 Dresden
Gemeinde Rohr – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.