Rohr ist eine Gemeinde im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
951 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
98530
Vorwahl
036844
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Aßlschwang, Christenmhle, Dechendorf, Gaulnhofen, Graben, Högetsing, Kiefermhle, Leuzdorf, Mordberg, Obereulenbach, Oberrohr, Prnst, Richthof, Rohr, See, Straßenhaus, Waselsdorf, Aßlschwang, Christenmühle, Dechendorf, Gaulnhofen, Graben, Högetsing, Kiefermühle, Leuzdorf, Mordberg, Obereulenbach, Oberrohr, Prünst, Richthof, See, Straßenhaus, Waselsdorf
Adressen:
1. Wasserwirtschaftsamt München, Widenmayerstraße 16, 80538 München
2. Landesamt für Umwelt, Abteilung Wasserwirtschaft, Am Schillingshof 20, 86161 Augsburg
3. Stadtentwässerung Dresden, Wilsdruffer Straße 2, 01067 Dresden
Gemeinde Rohr – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.