Rudolstadt (thüringisch Rudelstadt, Mundart: Rolschte) ist eine Stadt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Freistaat Thüringen, Deutschland
Bundesland
Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt
Einwohner
24.450 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
07407
Vorwahl
03672
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rudolstadt
Markt 1
07407 Rudolstadt
2. Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Am Schloß 2
07318 Saalfeld/Saale
3. Finanzamt Saalfeld
Am Schloß 1
07318 Saalfeld/Saale
Gemeinde Rudolstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rudolstadt umfassen die Aufhebung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Catharinauer Straße, die im Dezember 2023 rechtskräftig wurde. Zudem gibt es eine aktuelle Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 "Sondergebiet Handel" in der Nachbargemeinde, jedoch nicht direkt in Rudolstadt, aber im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, wo der Vorentwurf vom 23. Dezember 2024 bis 31. Januar 2025 zur Einsicht und Stellungnahme bereitgestellt wird.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.