Rüdesheim am Rhein ist eine Weinstadt im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis und liegt mit dem gegenüberliegenden Bingen am südlichen Tor zum Mittelrheintal. Es liegt am Fuß des Niederwaldes
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
9921 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65385
Vorwahlen
06722, 06726
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AltesEbenthal, Aue, Bodenthal, Ebental, Groloch, Kammerburg, Kammerforst, Niederwald, Pfaffental, Rheinberg, StHildegard, Sticherfeld, Weißenthurm, Werkerbrunnen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rüdesheim am Rhein
Rheinstraße 8
65385 Rüdesheim am Rhein
2. Ordnungsamt Rüdesheim am Rhein
Rheinstraße 8
65385 Rüdesheim am Rhein
3. Finanzamt Rüdesheim
Am Schloßberg 1
65385 Rüdesheim am Rhein
Gemeinde Rüdesheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Rüdesheim am Rhein hatSeveral neuerliche Entwicklungen und Beschlüsse zum Thema Bebauungspläne getroffen:
- Der Bebauungsplan "Albertistraße 1972" wurde durch die Stadtverordnetenversammlung aufgehoben, nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt wurde.
- Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rüdesheim am Rhein ist in der öffentlichen Auslegung und wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange diskutiert. Der Plan enthält 23 Änderungsbereiche, die verschiedene Nutzungsänderungen und Korrekturen umfassen.
- Es gibt verschiedene vorhabenbezogene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan "Am Tal, Presberg", den Bebauungsplan "Märchenhain, Assmannshausen" und den Bebauungsplan "Römerhang-Ost" (Kita), die jeweils spezifische Projektziele und Festsetzungen enthalten.
- Weitere Änderungen und Ergänzungen betreffen die Erweiterung des Gebiets der 10. Ergänzungs- und Klarstellungssatzung „Marienthaler Straße / Johannisberger Straße“ und die Erweiterungs- und Ergänzungssatzung "Abrundungssatzung Waldkindergarten, Gemarkung Eibingen (Windeck)".
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.