Mit 153.377 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2018) ist sie nach Wien, Graz und Linz die viertgrößte Stadt Österreichs. Salzburg ist die Landeshauptstadt des gleichnamigen Landes der Republik Österreich
Bundesland
Einwohner
153.377 (1. Jän. 2018)
Postleitzahlen
5020, 5023, 5026, 5061, 5071, 5081, 5082
Vorwahl
0662
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Land Salzburg, Referat für Grundsatzfragen, Faberstraße 2, 5020 Salzburg
2. Stadt Salzburg, Magistrat der Stadt Salzburg, Schwarzstraße 24, 5020 Salzburg
3. Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Dr. Franz-Josef-Straße 1, 5300 Salzburg-Umgebung
Gemeinde Salzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.