Salzburg ist die Landeshauptstadt des gleichnamigen Landes der Republik Österreich. Mit 153.377 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2018) ist sie nach Wien, Graz und Linz die viertgrößte Stadt Österreichs
Bundesland
Einwohner
153.377 (1. Jän. 2018)
Postleitzahlen
5020, 5023, 5026, 5061, 5071, 5081, 5082
Vorwahl
0662
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Land Salzburg, Referat für Grundsatzfragen, Faberstraße 2, 5020 Salzburg
2. Stadt Salzburg, Magistrat der Stadt Salzburg, Schwarzstraße 24, 5020 Salzburg
3. Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Dr. Franz-Josef-Straße 1, 5300 Salzburg-Umgebung
Gemeinde Salzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.