Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Schlepzig

Schlepzig, niedersorbisch Słopišća, älter auch Slopice, ist eine Gemeinde im Landkreis Dahme-Spreewald (Brandenburg)
Bundesland
Landkreis
Dahme-Spreewald
Einwohner
601 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15910
Vorwahl
035472
Adresse der Gemeinde
Dorfstraße 26, 15910 Schlepzig
Dorfstraße 26, 15910 Schlepzig 15910 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Amt Lieberose-Schwarzenbach
Hauptstraße 30
15859 Lieberose

2. Gemeindeverwaltung Schlepzig
Dorfstraße 24
15910 Schlepzig

3. Landkreis Dahme-Spreewald
Eichenallee 1
15711 Königs Wusterhausen
Gemeinde Schlepzig – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 13:00 - 17:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 13:00 - 16:00
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.