Das Einzugsgebiet der Stadt, mit Mittelgebirgen und Naturparks als Grenzen, hat ca. 600.000 Einwohner. Bei der bayerischen Gebietsreform wurden aus politischen Gründen keine Vororte eingemeindet, mit ihnen hat Schweinfurt 106.500 Einwohner (2016)
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Einwohner
53.585 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
97421, 97422, 97424
Vorwahl
09721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Deutschhof, Deutschhof
Adressen:
1. Stadt Schweinfurt
Kranenstraße 6
97421 Schweinfurt
2. Landratsamt Schweinfurt
Ludwigstraße 20
97421 Schweinfurt
3. Finanzamt Schweinfurt
Bismarckstraße 1
97421 Schweinfurt
Gemeinde Schweinfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.