Die Hafenstadt am Main ist Oberzentrum, Mitglied der Regiopolregion Mainfranken, Verwaltungssitz des Landkreises Schweinfurt, Hochschul-, Schul-, Verwaltungs- und Kunststadt (zwei größere Museen) sowie fränkischer Weinort. Das Einzugsgebiet der Stadt, mit Mittelgebirgen und Naturparks als Grenzen, hat ca. 600.000 Einwohner
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Einwohner
53.585 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
97421, 97422, 97424
Vorwahl
09721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Deutschhof, Deutschhof
Adressen:
1. Stadt Schweinfurt
Kranenstraße 6
97421 Schweinfurt
2. Landratsamt Schweinfurt
Ludwigstraße 20
97421 Schweinfurt
3. Finanzamt Schweinfurt
Bismarckstraße 1
97421 Schweinfurt
Gemeinde Schweinfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf