Die Hafenstadt am Main ist Oberzentrum, Mitglied der Regiopolregion Mainfranken, Verwaltungssitz des Landkreises Schweinfurt, Hochschul-, Schul-, Verwaltungs- und Kunststadt (zwei größere Museen) sowie fränkischer Weinort. Das Einzugsgebiet der Stadt, mit Mittelgebirgen und Naturparks als Grenzen, hat ca. 600.000 Einwohner
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Einwohner
53.585 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
97421, 97422, 97424
Vorwahl
09721
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Deutschhof, Deutschhof
Adressen:
1. Stadt Schweinfurt
Kranenstraße 6
97421 Schweinfurt
2. Landratsamt Schweinfurt
Ludwigstraße 20
97421 Schweinfurt
3. Finanzamt Schweinfurt
Bismarckstraße 1
97421 Schweinfurt
Gemeinde Schweinfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.