Schönberg ist eine Gemeinde im Nordwesten des sächsischen Landkreises Zwickau
Bundesland
Landkreis
Einwohner
916 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
08393
Vorwahl
03764
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Almosenreuth, Artmannsreuth, Asenreuth, Berging, Brasilien, Brookwisch, Diestel, Dolling, Eglso, Eiselsberg, Elsenbach, Eschlbach, Etzmaring, Finzenbach, Frohnreuth, Fuchshub, Gauling, Gehertsham, Gerlesreuth, Gödersdorf, Grabing, Grubmühle, Habernberg, Hanging, Hartmannsreit, Hausberg, Heidkate, Heidkoppel, Hötzhof, Hof, Hofering, Hohehorst, Holm, Holzen, Hub, Inzlham, Kalifornien, Kasberg, Kinning, Kirchberg
Adressen:
1. Gemeinde Schönberg
Schönberg 1
23923 Schönberg
2. Bauamt Schönberg
Markt 10
23923 Schönberg
3. Einwohnermeldeamt Schönberg
Markt 10
23923 Schönberg
Gemeinde Schönberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.