Schönberg ist eine Gemeinde im Nordwesten des sächsischen Landkreises Zwickau
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
916 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
08393
Vorwahl
03764
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Almosenreuth, Artmannsreuth, Asenreuth, Berging, Brasilien, Brookwisch, Diestel, Dolling, Eglso, Eiselsberg, Elsenbach, Eschlbach, Etzmaring, Finzenbach, Frohnreuth, Fuchshub, Gauling, Gehertsham, Gerlesreuth, Gödersdorf, Grabing, Grubmühle, Habernberg, Hanging, Hartmannsreit, Hausberg, Heidkate, Heidkoppel, Hötzhof, Hof, Hofering, Hohehorst, Holm, Holzen, Hub, Inzlham, Kalifornien, Kasberg, Kinning, Kirchberg
Adressen:
1. Gemeinde Schönberg
Schönberg 1
23923 Schönberg
2. Bauamt Schönberg
Markt 10
23923 Schönberg
3. Einwohnermeldeamt Schönberg
Markt 10
23923 Schönberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.