Sie gehört der Verbandsgemeinde Landau-Land an, die ihren Verwaltungssitz in der Stadt Landau in der Pfalz hat
Bundesland
Landkreis
Südliche Weinstraße
Einwohner
1014 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76833
Vorwahl
06345
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Geilweilerhof, Johanneshof, Kindingermhle, Marienfelderhof, Untermhle, Geilweilerhof, Johanneshof, Kindingermühle, Marienfelderhof, Untermühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Siebeldingen
Hauptstraße 17
76833 Siebeldingen
2. Ortsgemeinde Siebeldingen
Hauptstraße 17
76833 Siebeldingen
3. Verbandsgemeinde Edenkoben
Am Schloßpark 1
76870 Edenkoben
Gemeinde Siebeldingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.