Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Sieversdorf-Hohenofen

Sieversdorf-Hohenofen ist eine Gemeinde im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Nordwesten Brandenburgs (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16845
Vorwahl
033970
Adresse der Amtsverwaltung
Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse)
Bahnhofstraße 6, 16845 Neustadt (Dosse) 16845 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Gemeindebüro Sieversdorf-Hohenofen
Am Dorfplatz 1
15537 Grünheide

2. Ordnungsamt Landkreis Oder-Spree
Karl-Marx-Straße 67
15517 Fürstenwalde/Spree

3. Bauamt Stadt Grünheide
Hauptstraße 34
15537 Grünheide
Gemeinde Sieversdorf-Hohenofen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 11:30
  • Dienstag: 13:30 - 16:30
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 11:30
  • Freitag: 09:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.